Hunde-Alarm
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Hundeschule Hunde-Alarm

  1. Der §1 der vorliegendenAGB gelten für alle Verträge zwischen Hundeschule Hunde-Alarm (Hundeschule) und Verbrauchern (Kunden), die bei der Hundeschule Hunde-Alarm Training wahrnehmen.
     
  2. Kurse und Preise
    Eine Trainingsstunde sind 60 Minuten.
    Bei Einzeltraining und Verhaltensberatungen ist am Ende einer jeweiligen Stunde bar zu bezahlen.
    Monatlich fortlaufende Kurse (Familienhunde Kurs, Oldie-Gruppe) sind am 1. des Monats per Überweisung oder bar zu entrichten. Die Kurse verlängern sich automatisch monatlich um einen Monat.
    Die Grundausbildung Teil I und Teil II ist bei Anmeldung zu 50 % zu bezahlen. Der restliche Betrag bei der ersten Trainingsstunde.
    Die Welpengruppe ist nach jeder Stunde bar zu entrichten.
    Bei zeitlich begrenzten Kursen (Hund-Kind Training, Anti-Giftköder Training) ist bei Anmeldung 50 % zu bezahlen. Der restliche Betrag bei der ersten Trainingsstunde.
    Die aktuellen Preise sind auf der Website oder auf dem Aushang der Hundeschule zu entnehmen.
  3. Kündigung
    Monatlich fortlaufende Kurse sind 14 Tage zum Monatsende zu kündigen. Bei nicht Teilnahme einer Stunde, wird der Betrag nicht erstattet.
    Bei der Grundausbildung Teil I und Teil II sowie beim Hund-Kind Training, kann eine nicht wahrgenommene Stunde nachgeholt werden.
  4. Platzordnung
    Es gelten die Bestimmungen der Platzordnung und sind Bestandteil der AGB. Der Kunde akzeptiert mit Betreten des Hundeplatzes diese Platzordnung.

§2 Hundesalon Hunde-Alarm

  1. Leistung
    Alle Pflegebehandlungen an Hunden im Hundesalon Hunde-Alarm werden nach Maßgabe des §2 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt. Im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzgesetzes. Hunde-Alarm behält sich vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Es wird nur nach Terminvereinbarung gearbeitet und sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, verpflichtet sich der Besitzer, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen.
  2. Preise
    Die Preise richten sich nach dem Pflegezustand des Hundes und werden nach der ersten Stunde, 15 minütig abgerechnet. Die Bezahlung ist bei Abholung des Tieres sofort in Bar oder per EC fällig. Es gibt keine Pflegebehandlung auf Rechnung.
  3. Haftung Hundesalon
    Der Besitzer versichert, dass es mit seinem Hund bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten.
    Für alle Hunde besteht grundsätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung durch den Besitzer. Für alle, durch seinen Hund entstandene Schäden haftet der Tierhalter.
    Sollte sich der Hund/die Katze w ährend der Pflege sich verletzen oder erkranken, wird Hunde-Alarm eine Tierarztpraxis einschalten. Die anfallenden Kosten sind vom Besitzer zu tragen.
    Mit Betreten des Salons, versichert der Besitzer, dass eine gültige Tollwutimpfung für den Hund besteht und diese eigenständig aufrechterhalten wird.
    Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen und entstehen. Hierfür kann Hunde-Alarm nicht haftbar gemacht werden, sondern es ist ausschließlich der Halter verantwortlich. Das Tier ist unmittelbar nach der Pflege auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden.

§3 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.